Societaets Contract und Interessenten
In obiger Erklährung ddto 17ten Apr: 725 No 48 hat der Pauminger beygebracht, daß
seine Handlung für sich allein führe
In der weithern Erklährung ddto 19ten Apr: 731 No 1857 hat Johann Jacob
Pauminger seel. Wittib und Anton Oberleithner sich geäusserert
das sie das negotium mit ihren alleinigen obligo und intee prosequiren