Nahmen und Class
Härtl Joseph burgerlicher Handlsmann
Firma ad Raggion
Procura und Firmae Trager
Oblatorien und Avocatorien
Fundi Ausweisung
Der Härtl hat seinen fundum mitls des über seines Vatters Norbert
Härtl
Extract in vidimus No 1561
Gutt ausgewisen pr 8546 fl 29 3/4 xr
annebst einen orig: Erklährung von seinen Geschwistern und mit Erben
lassen und heran nichts mehr zu fordern haben No 1562 eingeleget.
Anbey befinden sich 2 Anbringen wegen Annehmung des Supl: No 1563 et 1564
Not: ao 804 unter 3. März ist besagter Härtl gestorben, und vermög
Regierungsdekret ddto 22. April 804 weil Niemand vorhanden
der auf diese Handlung Anspruch hat, abzuschreiben verordnet worden
diese Handlung wir von dem Franz Xav. Hardtel fortgesetzet.