Societaets Contract und Interessenten
Der Negri hat mit dem Bartolomeo Patuzzi untern 23ten Apr: 733
1864 in orig: et 1865 in notariats translato eingelegten societaets Contract dahin abge-
schlossen, daß jeder von ihnen 3000 fl einlegen, der Negri jenes was er an der Summa oder
zeit nicht richtig einlegen würde mit 6 pCto dem negotio zu verinteressiren schuldig, die socie-
taet von Georgii 733 bis det: 737 auf 4 Jahr auch auf Verlangen des Patuzzi annoch
auf andere 4 Jahr fürdauern, das negotium
laufen dem Patuzzi oder
in das negotium zu stellen und solches unter dessen Nahmen mitlaufen zu lassen
Vorbehalten
als die erforderliche Spesen und für jeden jährl: 150 herausgenohmen werden, alle Jahr
eine Inventur und Billanz errichtet werden, und im fall eines Rukgangs einem jeden
die Societaet auch vor Verschlüssung der Zeit zu endigen bevorstehen, der Negri ohne Einwilligung
des Patuzi sich in kein Eheerlaubnuß einzulassen und falß sich selber einliesse der heuraths brief unter
grösserer Erfordernußen den Negotio wie auch dem Negri keines Weegs nachtheilig seye, der Negri gleich-
valß nicht befugt seye jemanden uber 300 fl Credit zu geben bey schadloshaltung des negotii, wie auch ohne
Einwilligung Waaren in Comission ausser hiesigen Plaz zu geben oder verderbliche Waaren zu bestöllen, die be-
diente und Jungen mit gemeinsamer Einverständnus aufgenohmen und abgedanket werden die
Heuraths Contract
Anmerckungen
Erben von der Societaet wider willen nicht ausgeschlossen seyn, die zwistigkeiten
von zweyen oder allenfals dreyen verständigen entschiden und dabey bey 1000 Straf zur disposition des St.
Joanis Nepo:-Spitals gelassen werden
Mitls Anbringen de ps: 17ten Junii 735 No 1866 hat der Gioachimo Negri und
Bartholomeo Patuzzi angezeiget, daß die zwischen ihnen geschlossene soc-
iätet mit dem Monath 7br: 734 ihr Endschaft mit gemeinsamer Einwilligung
erreichet habe.
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