Societaets Contract und Interessenten
In obigen Anbringen de ps: 19ten Apr: 725 No 509 hat sich der Lang er-
klähret, daß er sein negotium als sein Eigenthum allein führe
Mitls anbringen de ps: 14ten Junii 751 No 2011 hat der Michäl Augustin Mayer den
mit dem
leget, krafft welchen zwischen ihnen die societaet auf 10 Jahr von 1ten Janu: 751 bis det: 761 die Raggion
aber Anton Lang et Compangnie stabiliret, dem Mayr aber vorbehalten worden das er im fall eines
ohne Verlegung des eingelegten Revers zu stabiliren Gelegenheit hätte denselben gegen vorgehend jähriger1
Aufkündung auch nach 6 Jahren austretten könne, dan falß die Aufkündung nach verflossenen 10 Jahren
nicht 1 Jahr vorhero beschehete, solle die societaet auf andere 6 Jahr verstanden seye zumahlen der
Mayer keine Einlag leistet er die Handlung in allen besorgen, all Jahr ein inventur und Billanz er-
richten und für seinen Theil gegen beytragung des 1/4tl des betrags für Gewölb, Zinns bezahlung und
Kostgeldern denen bedienten und Zeug, nebst der Kost und Wohnung 1/4 tl Nuzen zühen fals der Lang
vor verlauf den societaets Jahre stürbe solle dessen Sohn Jacob die societaet unter der Raggion Anton
Lang et Compagnie zu continuiren, der Mayer aber die Halbscheid einzulegen schuldig und die Nuzung zu
gleichen Theilen seyn, den übrigen Erbsinteressenten anbey ihrem Erbtheil nur in leidentlichen Terminen fordern
können, bey ergehenden Todfall solle der Handlungs Status durch zwey unpartheyische Verständige erreichen
und fals diese nicht uber ein kommen durch den dritten
Heuraths Contract
Anmerckungen
bey der Entscheidung zu aquiesciren gehalten seye.