Societaets Contract und Interessenten
Der Jacob Lang und Johann Paul Solderer haben den zwischen ihnen untern 2ten Janu: 75
worden, daß die societaet auf 6 Jahr wehren, die Erben jedoch hieran nicht gebunden samt
der überlebende
schuldig, die Aufkündung 1 Jahr vor verschlüssung deren 6 gemacht und
tion die Einverständnus wegen beybehaltung des
Lang und Solderer unter beeder Firmirung laufen, jedweder 4000 fl einlegen
gewüne und Verlust zu gleichen theilen seyen, über die gemeinsame Haushaltung jedoch
annoch jährl: 300 fl herauszunehmen befugt, bey zertheilung der Haushaltung aber eine
neue dißfällige Einverständnus getroffen, der Solderer die Buchhaltung Correspon-
denz und Cassa führen, jedoch dem Lang ein oder anderes einverständlich zu übernehmen
bevorstehen, alle Jahr eine Billanz gezohen und der avanzo jedwedern zur halb-
scheid in Credito gestellet, jenes was über die Einlag eingeleget wird als ein depositum
a 5 pCto verinteressiret
schiden werde und keiner sich mit einer inhonesten oder mittlosen Persohn sub poena dissolutionis
verheurathen solle.
Heuraths Contract
Mitls Anbringen de ps: 18ten 7br: 755 No 2196 hat der Jacob den mit der There-
sia Garttnerin untern 28ten Aug: 755 geschlossenen Heurathscontract No 2194
in orig: eingeleget, kraft welchen 1000 fl Heurathgutt nebst 2000 fl Widerlag
auf überleben, dann jenes war wehrender Ehe erworben oder ererbet worden
als ein gleiches gutt pactiret worden.
Annebens hat dessen Compagnon Johann Paul Solderer die orig: Er-
klahrung ddto 28ten Aug: 755 No 2195 dahin eingeleget, daß er im fall
der Lang nach priesterlicher copulation vor seiner Braut versterben solle
er Solderer in solang mit seinen societaets Sprüchen zurukstehen
wolle, bis die Braut das Heurath Gutt und Widerlag pr 3000 fl zusamen
überkommen haben wird.